Datenschutz
US-Urteil zur FTC-Unabhängigkeit und Folgen für das DPF
von Dorothea Utermöhlen, LL.M.
Mit seiner Entscheidung in der Rechtssache Trump v. Slaughter (Az. 25–332) hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten Ende Juni 2026 eine der bedeutendsten verfassungsrechtlichen Weichenstellungen der vergangenen Jahrzehnte vorgenommen. Im Kern geht es zwar um die Befugnisse des US-Präsidenten gegenüber unabhängigen Bundesbehörden. Die Entscheidung dürfte jedoch weit über das amerikanische Verwaltungsrecht hinausreichen und könnte langfristig auch die Diskussion über die Verlässlichkeit amerikanischer Datenschutzaufsicht beeinflussen.
Für europäische Unternehmen besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Entscheidung fällt jedoch in eine Phase, in der der EuGH in der Rechtssache Latombe über die Rechtmäßigkeit des EU-US Data Privacy Framework (DPF) entscheidet. Damit könnte das Urteil des Supreme Court der unionsgerichtlichen Prüfung des Datenschutzniveaus in den USA eine neue Dynamik verleihen. Sollte der EuGH die veränderten institutionellen Rahmenbedingungen oder vergleichbare Entwicklungen bei anderen US-Kontrollgremien berücksichtigen, könnte dies die Zukunft des DPF maßgeblich beeinflussen.
Worum ging es in dem Verfahren?
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Entlassung der FTC-Kommissarin Rebecca Kelly Slaughter durch Präsident Donald Trump. Die Federal Trade Commission (FTC) ist die wichtigste Bundesbehörde der Vereinigten Staaten für den Verbraucherschutz und die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gegenüber Unternehmen. Sie hat in der Vergangenheit wiederholt durch Verfahren gegen große Technologieunternehmen wie Facebook sowie durch die Verhängung erheblicher Bußgelder und umfangreicher Compliance-Auflagen zur Durchsetzung des Datenschutzes und zum Schutz der Privatsphäre von Verbraucher:innen beigetragen.
Nach dem Federal Trade Commission Act konnten Mitglieder der FTC bislang grundsätzlich nur aus wichtigem Grund („for cause“) abberufen werden. Diese gesetzliche Regelung sollte sicherstellen, dass die Behörde ihre Aufgaben unabhängig von politischen Mehrheiten wahrnehmen kann. Die Klägerin machte geltend, ihre Entlassung sei rechtswidrig gewesen, weil keiner der gesetzlich vorgesehenen Entlassungsgründe vorgelegen habe. Der Supreme Court beschränkte sich jedoch nicht auf die Prüfung des Einzelfalls, sondern stellte die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzlichen Entlassungsbeschränkungen infrage.
Abkehr von einem Grundsatz des amerikanischen Verwaltungsrechts
Über Jahrzehnte galt die Entscheidung Humphrey’s Executor v. United States aus dem Jahr 1935 als Fundament für die Unabhängigkeit zahlreicher US-Bundesbehörden. Der Supreme Court hatte damals entschieden, dass der Kongress den Präsidenten bei bestimmten unabhängigen Behörden in seiner Entlassungsbefugnis beschränken darf. Diese Konstruktion sollte gewährleisten, dass Behörden mit regulatorischen Aufgaben ihre Entscheidungen unabhängig von parteipolitischen Interessen treffen können.
Mit Trump v. Slaughter hat der Supreme Court diese fast hundert Jahre alte Rechtsprechung aufgegeben. Nach Auffassung der Gerichtsmehrheit übt die FTC im Wesentlichen exekutive Aufgaben aus. Da die amerikanische Verfassung die Exekutivgewalt dem Präsidenten zuweist, müsse dieser auch die Möglichkeit haben, die Leitung entsprechender Behörden jederzeit auszutauschen. Gesetzliche Beschränkungen der Entlassungsbefugnis seien daher mit der Verfassung nicht vereinbar.
Datenschutzrechtliche Relevanz der Entscheidung
Die Bedeutung der FTC reicht weit über den amerikanischen Binnenmarkt hinaus. Auch im Rahmen internationaler Datenübermittlungen spielt ihre Durchsetzungspraxis eine wichtige Rolle, weil sie gegenüber zertifizierten Unternehmen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen überwachen kann. Internationales Aufsehen erlangte die Behörde insbesondere durch ihre Verfahren gegen Facebook und Google. So verhängte sie 2019 gegen Facebook ein Rekordbußgeld von 5 Milliarden US-Dollar wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Auflagen und verpflichtete das Unternehmen zu weitreichenden Compliance-Maßnahmen. Auch gegen Google ging die FTC mehrfach wegen Datenschutzverstößen vor. So verhängte sie zum Beispiel 2012 ein Bußgeld in Höhe von 22,5 Millionen US-Dollar, weil das Unternehmen die Datenschutzvoreinstellungen des Safari-Browsers umgangen und Nutzende trotz gegenteiliger Zusagen zu Werbezwecken getrackt hatte.
Die gesetzlichen Befugnisse der FTC bleiben auch nach diesem Urteil bestehen. Die Behörde kann weiterhin Untersuchungen durchführen, Verstöße verfolgen und Unternehmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen anhalten. Auch bestehende Verfahren oder bereits geschlossene Vergleichsvereinbarungen werden durch das Urteil nicht automatisch infrage gestellt. Die eigentliche Veränderung betrifft vielmehr die institutionelle Unabhängigkeit der Behörde.
Folgen für das Data Privacy Framework
Die neue verfassungsrechtliche Einordnung wirft daher die Frage auf, ob die FTC ihre datenschutzrechtlichen Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben künftig in gleichem Maße unabhängig von politischen Einflussnahmen wahrnehmen kann wie bislang.
Seine eigentliche datenschutzrechtliche Brisanz könnte das Urteil jedoch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Latombe entfalten, in dem das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework und damit letztlich über die Zulässigkeit des DPF als Grundlage für transatlantische Datenübermittlungen entscheidet. Zwar ist Gegenstand der Nichtigkeitsklage grundsätzlich die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Angemessenheitsbeschlusses im Jahr 2023. Gleichwohl könnte der EuGH die zwischenzeitlichen Entwicklungen in den USA zum Anlass nehmen, sich zur aktuellen Belastbarkeit des DPF zu äußern oder entsprechende Hinweise (obiter dicta) zu geben. Noch bedeutsamer wäre eine Übertragung der in Trump v. Slaughter entwickelten Grundsätze auf weitere Kontrollgremien wie das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB), dessen institutionelle Unabhängigkeit für die unionsrechtliche Bewertung des Datenschutzniveaus in den USA von zentraler Bedeutung ist.
Sollte der EuGH die Klage für zulässig erachten und Zweifel an der aktuellen Rechtslage erkennen lassen, könnte dies den politischen Druck auf die Europäische Kommission erheblich erhöhen, den Angemessenheitsbeschluss erneut zu überprüfen. Sollte die Kommission untätig bleiben, wären zudem weitere Klagen – etwa auf Initiative der von Max Schrems gegründeten Datenschutzorganisation „None of your business“ – denkbar.
Auch wenn ein unmittelbares Ende des DPF derzeit nicht bevorsteht, könnte Trump v. Slaughter damit zu einem entscheidenden Baustein der bevorstehenden EuGH-Entscheidung werden. Unternehmen sollten die Entwicklung deshalb aufmerksam beobachten und sich frühzeitig auf mögliche Änderungen der Rechtsgrundlagen für transatlantische Datenübermittlungen einstellen.