Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz

Am 14. Oktober 2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz (DSK), ein Konzept zur Bußgeldbemessung in Verfahren gegen Unternehmen veröffentlicht.
Eine Berechnung der Bußgelder erfolgt in einem mehrstufigen Konzept und orientiert sich an der Größe des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz. Darauf basierend wird ein Tagessatz ermittelt, der am Ende mit einem Faktor multipliziert wird, der die Schwere der Tat widerspiegelt.
Unternehmen können nun nachvollziehen, wie hoch ein Bußgeld gegen sie ausfallen könnte. Dieses Konzept bindet jedoch ausschließlich die deutschen Datenschutzbehörden. Andere europäische Behörden oder die Gerichte sind nicht an das Konzept gebunden. Insbesondere die Gerichte können in einem Gerichtsverfahren ein Bußgeld nach eigenem Ermessen festsetzen.
Was jetzt getan werden muss?
„Datenschutz ist ein Prozess!“
Der Aufrechterhaltung des Datenschutzes sollte regelmäßig etwas Zeit gewidmet und nötige Anpassungen vorgenommen werden. Eine effiziente Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist essentiell wichtig, um Datenschutz-Verstöße und damit einhergehende negative Rechtsfolgen wie Bußgelder zu vermeiden. Es ist daher wichtig, laufend an der Überprüfung und Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu arbeiten. So sollten etwa Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, und bereits implementierte Verfahren auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden. Auch können Veränderung interner Geschäftsprozesse eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erforderlich machen.
Ein denkwürdiges Bußgeld
Anfang Dezember wurde ein erhebliches Bußgeld durch den Bundesdatenschutzbeauftragten gegen 1&1 verhängt.
Die Geschichte zeigt das aktuelle Potential der Bußgeldbestimmungen der DSGVO. Zudem ist zu beachten, dass u.a. die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte angekündigt hat, dass im nächsten Jahr insbesondere Kleine und Mittelständische Unternehmen in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.