Haben Sie Fragen oder Interesse? +49 (511) 165 80 40 90
de

von

Bußgeldkonzept der Datenschutzkonferenz

Am 14. Oktober 2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz (DSK), ein Konzept zur Bußgeldbemessung in Verfahren gegen Unternehmen veröffentlicht.

Eine Berechnung der Bußgelder erfolgt in einem mehrstufigen Konzept und orientiert sich an der Größe des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz. Darauf basierend wird ein Tagessatz ermittelt, der am Ende mit einem Faktor multipliziert wird, der die Schwere der Tat widerspiegelt.

Unternehmen können nun nachvollziehen, wie hoch ein Bußgeld gegen sie ausfallen könnte. Dieses Konzept bindet jedoch ausschließlich die deutschen Datenschutzbehörden. Andere europäische Behörden oder die Gerichte sind nicht an das Konzept gebunden. Insbesondere die Gerichte können in einem Gerichtsverfahren ein Bußgeld nach eigenem Ermessen festsetzen.

Was jetzt getan werden muss?

„Datenschutz ist ein Prozess!“

Der Aufrechterhaltung des Datenschutzes sollte regelmäßig etwas Zeit gewidmet und nötige Anpassungen vorgenommen werden. Eine effiziente Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist essentiell wichtig, um Datenschutz-Verstöße und damit einhergehende negative Rechtsfolgen wie Bußgelder zu vermeiden. Es ist daher wichtig, laufend an der Überprüfung und Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu arbeiten. So sollten etwa Mitarbeiter regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, und bereits implementierte Verfahren auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden. Auch können Veränderung interner Geschäftsprozesse eine Anpassung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erforderlich machen.

Ein denkwürdiges Bußgeld

Anfang Dezember wurde ein erhebliches Bußgeld durch den Bundesdatenschutzbeauftragten gegen 1&1 verhängt.

Die Geschichte zeigt das aktuelle Potential der Bußgeldbestimmungen der DSGVO. Zudem ist zu beachten, dass u.a. die Niedersächsische Datenschutzbeauftragte angekündigt hat, dass im nächsten Jahr insbesondere Kleine und Mittelständische Unternehmen in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.

Zurück

lexICT...

... ist eine Datenschutz-Beratungsfirma mit Sitz in Hannover und Wien, die großen Wert auf eine individuelle Beratung und die Entwicklungen pragmatischer Lösungen setzt. Unser Team besteht ausschließlich aus Jurist*innen, die sich im Datenschutz spezialisiert haben und über den gewissen Nerd-Faktor verfügen, um die Nische zwischen Recht und Technik optimal ausfüllen zu können.

Kontaktieren Sie uns!

lexICT GmbH
Ostfeldstraße 49
30559 Hannover

+49 (511) 165 80 40 90

+49 (511) 165 80 40 99

Copyright 2023. All Rights Reserved.
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close