Bei der Erstellung des Gutachtens richten wir uns nach Ihren Bedürfnissen und nehmen Rücksicht auf Ihr Budget - auch für kleinere Projekte.
Gutachten im Datenschutzrecht
Neue Prozesse, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern, können vielfältige datenschutzrechtliche Implikationen hervorrufen. Ein (Kurz-)Gutachten im Datenschutzrecht kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen, Ihre Verhandlungsposition stärken, oder zur Vorlage bei einer Aufsichtsbehörde genutzt werden.
In aller Regel besteht ein Gutachten aus den folgenden Elementen:
01. Sachverhalt
In einem ersten Schritt ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt. Dabei erfassen wir insbesondere alle Informationen, die für die Beurteilung der Rechtslage relevant sind.
02. Rechtslage
Basierend auf dem Sachverhalt analysieren wir die Rechtslage. Dabei beziehen wir alle relevanten datenschutzrechtlichen Gesetze wie DSGVO, BDSG, Landes-Datenschutzgesetze oder das UWG mit ein.
03. Handlungsempfehlung
Zu guter letzt zeigen wir Ihnen die aus der Rechtslage resultierenden Handlungsoptionen auf und geben Empfehlungen für eine datenschutzfreundliche Lösung.